Ihre Fahrzeuge müssen verzollt werden? Um die Abwicklung Ihres Fahrzeugkaufes so einfach wie möglich zu gestalten, kümmern wir uns um alle Zollformalitäten für Sie. Profitieren Sie dabei von unserer langjährigen Erfahrung in diesem Bereich.
Aufgrund gestiegener Dokumentationspflichten verlangt das Deutsche Finanzamt ab sofort bei Exporten in EU-Mitgliedsstaaten folgende Unterlagen und Informationen:
Vollständige und exakte Firmenanschrift, Telefonnummer, Faxnummer, Emailadresse, Angabe des/r Gewerbezweigs/Branche und falls vorhanden Internetadresse, Visitenkarte, etc.
Europäische Umsatzsteuer-Ident-Nummer.
Handelsregisterauszug, Gewerbenachweis oder amtlichen Firmen nachweis (z.B. durch Handelskammer) in Kopie.
Passkopie des Eigentümers/Gesellschafters/Geschäftsführers, und von ihm unterschriebene Abholvollmacht im Original, möglichst mit Stempel, für den abholenden Fahrer.
Wegen einer Gesetzesänderung ab dem 01. Januar 2014 sind wir dazu gezwungen, bei allen Verkäufen an Kunden in EU-Mitglieds- staaten eine Kaution zu verlangen. Es ist erforderlich, dass Sie uns, nachdem Sie das Fahrzeug in das Empfängerland überführt haben, bestätigen, dass das Fahrzeug ins Empfängerland gelangt ist. Diese „Gelangensbestätigung“ benötigen wir im Original mit Stempel und Unterschrift von Ihnen zurück, am besten per eingeschriebenem Brief! Der Kautionsbetrag wird Ihnen sofort nach Eingang der benötigten Unterlagen zurückerstattet!
Können uns keine Dokumente/ Unterlagen überlassen werden, aus denen Ihre Unternehmereigenschaft ersichtlich ist, erheben wir eine Kaution in Höhe von 19% des Kaufpreises.
Vielen Dank für ihr Verständnis.